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Momos Siegel-Dschungel-Seite

Hier finden Sie Informationen über verschiedene Siegel und was alles (nicht) dahinter steckt...

DschungelDer Siegel-Dschungel- schwammige Formulierungen
Welcher Verbraucher blickt da schon durch?

Generell aufpassen muss man bei Pseudo-Bio-Bezeichnungen:

„Integriert“ bedeutet, daß der Chemieinsatz den gesetzlichen Vorgaben genügt. Mit Öko-Landbau hat dies nichts zu tun.

„Kontrolliert“ ohne den Hinweis auf ökologischen oder biologischen Landbau besagt wenig. Steht es allein, ist dies ein sicherer Hinweis, daß kein Bio-Produkt vorliegt.

Auch "kontrollierter Vertragsanbau" sagt nichts über Herstellung oder Anbau aus.

Ebenso sind Bezeichnungen wie „extensiv“, „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „naturnah“ oder „ungespritzt“ keine Hinweise auf eine ökologische Herkunft der Produkte.


Das staatliche Bio-Siegel
Das staatliche Bio-Siegel ist 2001 erfunden worden. Das grüne Sechseck weist heute im konventionellen Lebensmitteleinzelhandel und im Naturkostfachhandel darauf hin, dass die Erzeugnisse aus ökologischem Landbau stammen.
Zugrunde liegt die EU-Öko-Verordnung, die verbindliche Mindeststandards für die Erzeugung von Bio-Produktion in allen Mitgliedsländern der EU festlegt.
Somit finden die Kunden beim Einkauf eine verlässliche Orientierung in einem Geschäft, das nicht allein Bio-Produkte führt.

Das staatliche Bio-Siegel
Damit soll es ab 2009 vorbei sein.
Das deutsche Bio-Siegel wird dann von einem neuen staatlichen EU-Logo abgelöst.
Diese Neuerung geht mit einer Neufassung der EU-Öko-Verordnung einher, die im Dezember 2006 beschlossen wurde.
Die Neufassung wird von den Anbauverbänden heftig kritisiert, weil sie bisherige Öko-Standards zugunsten des internationalen Handels verwässert und staatliche Kontrollen weniger streng fasst. Die Neufassung sei ein Rückschritt und biete weniger Verbrauchersicherheit, sagen Sprecher der Anbauverbände. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert insbesondere folgende Punkte:
1. Die bisherige Verordnung unterband klar jede Form von missbräuchlicher und irreführender Produktkennzeichnung mit dem Begriff "Bio". Der jetzige Verordnungsentwurf gibt diese Klarheit und damit auch die durch Rechtsurteile untermauerte Sicherheit auf.
2. Die Regelungen zum Import von Bio-Produkten sind nicht präzise genug, um eine Gleichwertigkeit von europäischer und Ware aus Drittländern sicherzustellen. So müssen beispielsweise ab Januar 2007 Import-Produkte aus Drittländern nur noch dem Codex Alimentarius entsprechen, der in der Welthandelsorganisation definiert, was Bio ist. Außerdem wurde die Einfuhr in die EU erleichtert, bestimmte Kontrollpapiere braucht man nicht mehr. Das begünstigt Öko-Schwindel.
3. Die Verwendung des EU-Bio-Logos wird ab 2009 verpflichtend für alle Bio-Produkte vorgeschrieben. Damit verliert das mit hohem Aufwand eingeführte, sich auf nahezu allen Produkten befindliche und beim Verbraucher bestens bekannte deutsche Bio-Siegel seine Bedeutung– zumal es künftig für einen niedrigeren als den heutigen Qualitätsstandard stehen würde.


siehe auch -> Bio = Bio?
Über den kleinen grossen Unterschied

siehe auch label-online.de

Premium- und Billigbio?
Immerhin- einen bedeutenden Teilerfolg konnten die Bioverbände erzielen: Nach zähem Ringen in politischen Gremien konnten sie den Angriff der EU-Kommission auf die Markenrechte und Qualitätszeichen der Bioverbände abwehren. Verbände wie z.B. Bioland, Demeter und Naturland können auch weiterhin nach eigenen Biostandards arbeiten, dies Verbrauchern deutlich kommunizieren (z.B. mit Markenzeichen auf der Ware) und damit weiterhin verlässliche Orientierung bieten. Das war in der ursprünglichen Fassung der Gesetzes-Novellierung nicht mehr vorgesehen.
Auf privatrechtlichen Organisationen läge jetzt die Verantwortung, Biolandbau konsequent weiter zu entwickeln und das Vertrauen der Konsumenten in hochwertige Bioprodukte zu sichern, sagt Biolandvorstand Thomas Dosch. Es wird befürchtet, dass die Schere zwischen der Qualität von Verbands-Bio und EU-Bio künftig stärker auseinander driftet.
Anbauverbände bieten mehr als das Gesetz vorschreibt
Etwa 60 Prozent der deutschen Bio-Bauern sind Mitglied in einem der Anbauverbände: Bioland, Naturland, Demeter, Gäa, Biokreis, Biopark oder Ecovin. Auch im europäischen Ausland haben sich viele Bio-Bauern Anbauverbänden angeschlossen (z.B. Ecocert, Ernte, Scal etc).

Die privaten Bio-Siegel

Die Richtlinien der Bio-Anbauverbände gehen über die gesetzlichen EU-Öko-Mindeststandards hinaus. Sie garantieren eine streng kontrollierte Bio-Qualität.
Einige wichtige Unterschiede von EU-Bio und deutschen Verbandssiegeln:
Umstellung: Die Anbauverbände verlangen, dass der ganze Hof ökologisch arbeitet. Im Stall Öko und auf dem Acker konventionell arbeiten, wie das die EU-Bio-Verordnung erlaubt, geht nicht.
Futtermittel: Konventionelle Futtermittel dürfen gar nicht mehr oder nur in ganz engem Rahmen zugefüttert werden. Die EU erlaubt größere Rationen verschiedenster konventioneller Futtermittel.
Flächenbindung: Die EU erlaubt bei Schweinen und Hühnern wesentlich mehr Tiere pro Hektar.
Düngerzukauf: Wenn sie Bedarf nachweisen, dürfen EU-Bio-Bauern auch Gülle und Jauche aus konventionellen Betrieben einsetzen. Verbandsbauern ist das verboten.
Hilfs- und Zusatzstoffe: Die Verbände regeln für jede Produktgruppe, welche Zusätze erlaubt sind. Sie verzichten– im Gegensatz zur EU-Verordnung– weitgehend auf Enzyme und natürliche Aromen.
Diese Regelungen und weitere Unterschiede im Detail machen die Erzeugung von „Verbands-Bio“-Lebensmitteln aufwändiger und teurer als bei „EU-Bio“.

Fazit: Trotz einiger Schwächen hat die Einführung der EU-Öko-Verordnung für Bio klare Standards gesetzt.
Der Verzicht auf Pestizide und Kunstdünger, die Bindung der Tierhaltung an die bearbeitete Fläche, das Verbot von Gentechnik und Bestrahlung, die Beschränkung der Zusatzstoffe in der Verarbeitung: All das unterscheidet Öko-Landbau und Verarbeitung deutlich von der konventionellen Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie.
Umso bedauerlicher, dass die Neufassung der Verordnung nun wieder zurückrudert. Dadurch gewinnt die strenge Richtliniengebung der Bio-Verbände weiter an Bedeutung. Die Markenzeichen der Bio-Anbauverbände bieten den Kunden die größte Sicherheit.

Lese-Tips
Die Broschüre „Lebensmittel aus ökologischem Landbau“ wurde herausgegeben vom Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (aid), 37 Seiten.
ISBN 3-89661-552-1 (Bestellnr. 1218).
Zu bestellen bei: aid-Vertrieb DVG,
Birkenmaarstr. 8, 53340 Meckenheim
Telefon 02225-926146

Über die politische Entwicklung informieren die deutschen Bio-Verbände auf ihren Homepages. Eine gute Infoquelle ist auch die Plattform des -> Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

Solides Bio-Basiswissen, aktuelle Nachrichten, viele Daten und Links finden sich bei der -> Stiftung Ökologie und Landbau.

Das -> Fachinformationssystem ökologischer Landbau bietet unter eine solide Einführung mit viel Hintergrund.

Beim -> Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) findet man Gesetze und die Kontrollstellen sowie Themen rund um den Verbraucherschutz.

Adressen Deutscher Verbände entnehmen Sie bitte unserer linkliste.


Raoul Schaefer-Groebel, 2009

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